Rechtsprechung
VG Hannover, 20.08.2012 - 10 A 2968/11 |
Verfahrensgang
- VG Hannover, 20.08.2012 - 10 A 2968/11
- OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
- BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12
Vorliegen eines Geheimhaltungsbedürfnisses zum Zwecke des Quellenschutzes bzgl. …
In dem diesem Zwischenverfahren zugrundeliegenden Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover - 10 A 2968/11 - begehrt die Klägerin die Verpflichtung des Beklagten, ihr Einsicht in die über sie geführten Akten zu gewähren und vollständige Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen.Hierauf hat der Beklagte mit seiner Klageerwiderung vom 29. Januar 2007 lediglich einen Teil der bei ihm geführten Akten (Beiakten A bis C im Hauptsacheverfahren vor dem VG Hannover - 10 A 2968/11 -) vorgelegt und mit ergänzendem Schriftsatz vom 30. Januar 2007 erklärt, dass die Vorlage der vollständigen bei ihm geführten Akten nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht erfolgen dürfe (Sperrerklärung).
Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer am 14. Juli 2011 hat das Verwaltungsgericht das Verfahren abgetrennt, soweit die Klägerin Einsicht in Akten und Auskunft über Dateien begehrt und dieses Verfahren unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 10 A 2968/11 weitergeführt.
Mit Schriftsatz vom 14. September 2011 legte der Beklagte einen weiteren Teil der bei ihm geführten Akten (Beiakte D im Hauptsacheverfahren vor dem VG Hannover - 10 A 2968/11 -) vor und bestätigte im Übrigen seine Sperrerklärung.
- BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13
Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte
VG Hannover - - AZ: VG 10 A 2968/11 OVG Lüneburg - 14.12.2012 - AZ: OVG 14 PS 2/12.